Beförderungsteuer — Be|fọ̈r|de|rungs|steu|er, (Steuerw.:), Be|fọ̈r|de|rung|steu|er, die: Steuer für den Personen u. Güterverkehr … Universal-Lexikon
Verkehrsteuern — I. Steuerrecht:Zusammenfassende Bezeichnung für die Steuern, die an Vorgänge des Rechts und Wirtschaftsverkehrs anknüpfen. Steuergegenstand ist ein Verkehrsakt, also ein Vorgang im Rahmen einer Tauschbeziehung. Im Gegensatz zu den Besitzsteuern… … Lexikon der Economics
Reichsfinanzhof — in München (heute Bundesfinanzhof) Der Reichsfinanzhof (RFH) war die oberste deutsche Spruch und Beschlussbehörde in Reichsabgabensachen zwischen 1918 und 1945. Inhaltsverzeichnis 1 … Deutsch Wikipedia
Steuergutschein — Steuergutschein, vom Staat ausgegebenes Papier, das vom Inhaber später bei der Begleichung fälliger Steuern in Zahlung gegeben werden kann. Steuergutscheine wurden erstmals von der Regierung Papen (1932) zur Belebung der Konjunktur in Umlauf… … Universal-Lexikon
Steuern — I. Begriff:Öffentliche ⇡ Abgaben, die ein Gemeinwesen kraft Zwangsgewalt in einseitig festgesetzter Höhe und (anders als bei ⇡ Gebühren und ⇡ Beiträgen) ohne Gewährung einer Gegenleistung von natürlichen und juristischen Personen seines… … Lexikon der Economics